ERLAUBNISSCHEINE                             

  • Gültig nur für den Riedsee 3 (Südseite)

  • Parkplätze stehen zur Verfügung

  • Füttern erlaubt max. 1ltr. täglich

Tageskarte:             10,00 €

Wochenendkarte:   25,00 € ( Fr. - So.) 

Nachtangeln erlaubt 

 

Monatskarte:           40,00 €         

Jahreskarte:           120,00 €        

Sperrzeiten 2012 Riedsee

Das Schongebiet am Riesee III ist ganzjährig gesperrt !  Siehe hinweis Schilder.

Das Schongebiet des Riedsee II ist vom 01.03. - 15.09. jeden Jahres  gesperrt.

Der Riedsee III (Südsee) ist vom 26.03.-09.04.2012 gesperrt.

Es gelten die Mindestmaße der Hessischen Fischereiverordnung bzw. die auf der

Erlaubniskarte angegenen Mindestmaße und Schonzeiten.

Gastangler dürfen nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds außerhalb der Gastangelzone fischen.

Für den Riedsee sind Erlaubnisscheine erhältlich bei:

AnglerShop                                    Angelcenter Landau                       

A. Lochmann                                    Wilhelm Leuchner Str. 20                  

Taunusstr. 20                                   64560 Reidstadt -  Erfelden              

65468 Trebur                                   Telf. 06158/2580                              

Telf/Fax. 06147/3343

E-Mail:                                                                E-Mail:

anglershop@arcor.de                               info@angelcenter-landau.de  

Hompage:                                                     Hompage:

www.anglershop-trebur.de                     www.angelcenter-landau.de

                             

Jürgen Schmitt    Waldstr. 1   64560 Riedstadt-Leeheim

E-Mail:  juergen.schmitt@asvleeheim.de

                             

                         

 Übernachtungsmöglichkeiten

 in Leeheim

 Gaststätte

"zum Rheintal"  

 Hotel mit Frühstück

 in Leeheim

 Hotel

"hotel-bett-und-fruehstueck"

                                                    

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Haftungsausschluß

Mit Urteil vom 12.Mai 1998

Haftungsausschluß

Mit Urteil Mit Mit dem Urteil vom 12.Mai 1988 hat dasLandgericht Hamburg entschieden, dass man durch Anbringen eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Die kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet hinterlegt.Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf dieGestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Aus diesem Grunde,distanzieren wir uns ausdrücklich hiervon und machen uns keine der Inhalte zu Eigen.

 Campingplatz Riedsee -  an der Riedsee Nordseite - näheres unter Riedstadt.de